Hundesteuer Aachen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aachen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Aachen (2026)
Die Hundesteuer in Aachen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Aachen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Aachen ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Aachen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Aachen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Aachen.
Hundesteuer für Aachen berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aachen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Aachen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Aachen?
Für den ersten Hund zahlst du in Aachen 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Aachen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Aachen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Aachen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).