Hundesteuer Aldenhoven
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aldenhoven
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Aldenhoven (2026)
Die Hundesteuer in Aldenhoven (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Aldenhoven einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 114 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 137 € sowie für jeden weiteren Hund 160 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Aldenhoven ein erhöhter Steuersatz von 768 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Aldenhoven
Befreiungen von der Hundesteuer können in Aldenhoven auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Aldenhoven.
Hundesteuer für Aldenhoven berechnen
≈ 9,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Aldenhoven
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Aldenhoven
Wie hoch ist die Hundesteuer in Aldenhoven?
Für den ersten Hund zahlst du in Aldenhoven 114 € pro Jahr, für den zweiten Hund 137 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 768 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Aldenhoven zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Aldenhoven zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Aldenhoven. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).