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Hundesteuer Ahlen

1. Hund0 €pro Jahr
2. Hund0 €pro Jahr
3. Hund und weitere0 €pro Jahr
Listenhund624 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ahlen

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Ahlen (2026)

Die Hundesteuer in Ahlen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ahlen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 0 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 0 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ahlen ein erhöhter Steuersatz von 624 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ahlen

Befreiungen von der Hundesteuer können in Ahlen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Ahlen.

Hundesteuer für Ahlen berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerAhlen
0/ Jahr

0 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 0 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ahlen
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Ahlen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ahlen?

Für den ersten Hund zahlst du in Ahlen 0 € pro Jahr, für den zweiten Hund 0 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 624 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Ahlen zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Ahlen zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Ahlen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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