Zum Inhalt springen

Hundesteuer Xanten

1. Hund96 €pro Jahr
2. Hund115 €pro Jahr
3. Hund und weitere134 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Xanten

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Xanten (2026)

Die Hundesteuer in Xanten (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Xanten einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. In Xanten wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Xanten

Befreiungen von der Hundesteuer können in Xanten auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Xanten.

Hundesteuer für Xanten berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerXanten
96/ Jahr

8 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 96 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Xanten
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Xanten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Xanten?

Für den ersten Hund zahlst du in Xanten 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Xanten zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Xanten zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Xanten. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

Städte in der Nähe