Hundesteuer Würselen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Würselen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Würselen (2026)
Die Hundesteuer in Würselen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Würselen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Würselen ein erhöhter Steuersatz von 760 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Würselen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Würselen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Würselen.
Hundesteuer für Würselen berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Würselen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Würselen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Würselen?
Für den ersten Hund zahlst du in Würselen 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 760 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Würselen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Würselen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Würselen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).