Hundesteuer Wipperfürth
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wipperfürth
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wipperfürth (2026)
Die Hundesteuer in Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wipperfürth einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wipperfürth ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wipperfürth
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wipperfürth auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wipperfürth.
Hundesteuer für Wipperfürth berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wipperfürth
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wipperfürth
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wipperfürth?
Für den ersten Hund zahlst du in Wipperfürth 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wipperfürth zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wipperfürth zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wipperfürth. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).