Hundesteuer Windeck
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Windeck
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Windeck (2026)
Die Hundesteuer in Windeck (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Windeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Windeck ein erhöhter Steuersatz von 736 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Windeck
Befreiungen von der Hundesteuer können in Windeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Windeck.
Hundesteuer für Windeck berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Windeck
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Windeck
Wie hoch ist die Hundesteuer in Windeck?
Für den ersten Hund zahlst du in Windeck 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 736 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Windeck zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Windeck zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Windeck. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).