Hundesteuer Wilnsdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wilnsdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wilnsdorf (2026)
Die Hundesteuer in Wilnsdorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wilnsdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 81 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 97 € sowie für jeden weiteren Hund 113 €. In Wilnsdorf wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wilnsdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wilnsdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wilnsdorf.
Hundesteuer für Wilnsdorf berechnen
≈ 6,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wilnsdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wilnsdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wilnsdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Wilnsdorf 81 € pro Jahr, für den zweiten Hund 97 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wilnsdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wilnsdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wilnsdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).