Hundesteuer Willich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Willich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Willich (2026)
Die Hundesteuer in Willich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Willich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Willich ein erhöhter Steuersatz von 700 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Willich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Willich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Willich.
Hundesteuer für Willich berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Willich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Willich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Willich?
Für den ersten Hund zahlst du in Willich 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 700 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Willich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Willich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Willich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).