Hundesteuer Willebadessen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Willebadessen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Willebadessen (2026)
Die Hundesteuer in Willebadessen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Willebadessen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Willebadessen ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Willebadessen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Willebadessen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Willebadessen.
Hundesteuer für Willebadessen berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Willebadessen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Willebadessen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Willebadessen?
Für den ersten Hund zahlst du in Willebadessen 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Willebadessen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Willebadessen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Willebadessen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).