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Hundesteuer Wickede

1. Hund72 €pro Jahr
2. Hund86 €pro Jahr
3. Hund und weitere101 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wickede

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Wickede (2026)

Die Hundesteuer in Wickede (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wickede einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. In Wickede wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wickede

Befreiungen von der Hundesteuer können in Wickede auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wickede.

Hundesteuer für Wickede berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerWickede
72/ Jahr

6 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 72 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wickede
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Wickede

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wickede?

Für den ersten Hund zahlst du in Wickede 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Wickede zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Wickede zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Wickede. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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