Hundesteuer Wettringen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wettringen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wettringen (2026)
Die Hundesteuer in Wettringen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wettringen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 43 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 52 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wettringen ein erhöhter Steuersatz von 344 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wettringen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wettringen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wettringen.
Hundesteuer für Wettringen berechnen
≈ 3,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wettringen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wettringen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wettringen?
Für den ersten Hund zahlst du in Wettringen 43 € pro Jahr, für den zweiten Hund 52 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 344 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wettringen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wettringen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wettringen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).