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Hundesteuer Wetter

1. Hund112 €pro Jahr
2. Hund134 €pro Jahr
3. Hund und weitere157 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wetter

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Wetter (2026)

Die Hundesteuer in Wetter (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wetter einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 112 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 134 € sowie für jeden weiteren Hund 157 €. In Wetter wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wetter

Befreiungen von der Hundesteuer können in Wetter auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wetter.

Hundesteuer für Wetter berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerWetter
112/ Jahr

9,33 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 112 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wetter
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Wetter

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wetter?

Für den ersten Hund zahlst du in Wetter 112 € pro Jahr, für den zweiten Hund 134 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Wetter zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Wetter zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Wetter. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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