Hundesteuer Westerkappeln
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Westerkappeln
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Westerkappeln (2026)
Die Hundesteuer in Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Westerkappeln einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Westerkappeln ein erhöhter Steuersatz von 422 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Westerkappeln
Befreiungen von der Hundesteuer können in Westerkappeln auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Westerkappeln.
Hundesteuer für Westerkappeln berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Westerkappeln
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Westerkappeln
Wie hoch ist die Hundesteuer in Westerkappeln?
Für den ersten Hund zahlst du in Westerkappeln 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 422 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Westerkappeln zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Westerkappeln zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Westerkappeln. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).