Hundesteuer Wesseling
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesseling
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wesseling (2026)
Die Hundesteuer in Wesseling (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wesseling einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 78 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 94 € sowie für jeden weiteren Hund 109 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wesseling ein erhöhter Steuersatz von 624 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wesseling
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wesseling auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesseling.
Hundesteuer für Wesseling berechnen
≈ 6,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesseling
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wesseling
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wesseling?
Für den ersten Hund zahlst du in Wesseling 78 € pro Jahr, für den zweiten Hund 94 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 624 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wesseling zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wesseling zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesseling. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).