Hundesteuer Wesel
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wesel (2026)
Die Hundesteuer in Wesel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wesel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 94 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 113 € sowie für jeden weiteren Hund 132 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wesel ein erhöhter Steuersatz von 672 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wesel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wesel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesel.
Hundesteuer für Wesel berechnen
≈ 7,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wesel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wesel?
Für den ersten Hund zahlst du in Wesel 94 € pro Jahr, für den zweiten Hund 113 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 672 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wesel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wesel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wesel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).