Hundesteuer Werther
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werther
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Werther (2026)
Die Hundesteuer in Werther (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Werther einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 66 € sowie für jeden weiteren Hund 77 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Werther ein erhöhter Steuersatz von 613 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Werther
Befreiungen von der Hundesteuer können in Werther auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Werther.
Hundesteuer für Werther berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werther
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Werther
Wie hoch ist die Hundesteuer in Werther?
Für den ersten Hund zahlst du in Werther 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 66 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 613 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Werther zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Werther zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Werther. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).