Hundesteuer Werne
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werne
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Werne (2026)
Die Hundesteuer in Werne (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Werne einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 85 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 102 € sowie für jeden weiteren Hund 119 €. In Werne wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Werne
Befreiungen von der Hundesteuer können in Werne auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Werne.
Hundesteuer für Werne berechnen
≈ 7,08 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werne
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Werne
Wie hoch ist die Hundesteuer in Werne?
Für den ersten Hund zahlst du in Werne 85 € pro Jahr, für den zweiten Hund 102 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Werne zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Werne zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Werne. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).