Hundesteuer Werl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Werl (2026)
Die Hundesteuer in Werl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Werl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 82 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 98 € sowie für jeden weiteren Hund 115 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Werl ein erhöhter Steuersatz von 645 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Werl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Werl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Werl.
Hundesteuer für Werl berechnen
≈ 6,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Werl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Werl?
Für den ersten Hund zahlst du in Werl 82 € pro Jahr, für den zweiten Hund 98 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 645 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Werl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Werl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Werl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).