Hundesteuer Werdohl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werdohl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Werdohl (2026)
Die Hundesteuer in Werdohl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Werdohl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Werdohl ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Werdohl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Werdohl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Werdohl.
Hundesteuer für Werdohl berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Werdohl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Werdohl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Werdohl?
Für den ersten Hund zahlst du in Werdohl 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Werdohl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Werdohl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Werdohl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).