Hundesteuer Wenden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wenden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wenden (2026)
Die Hundesteuer in Wenden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wenden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 65 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 78 € sowie für jeden weiteren Hund 91 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wenden ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wenden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wenden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wenden.
Hundesteuer für Wenden berechnen
≈ 5,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wenden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wenden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wenden?
Für den ersten Hund zahlst du in Wenden 65 € pro Jahr, für den zweiten Hund 78 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wenden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wenden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wenden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).