Hundesteuer Wassenberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wassenberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wassenberg (2026)
Die Hundesteuer in Wassenberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wassenberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wassenberg ein erhöhter Steuersatz von 420 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wassenberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wassenberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wassenberg.
Hundesteuer für Wassenberg berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wassenberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wassenberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wassenberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Wassenberg 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 420 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wassenberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wassenberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wassenberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).