Hundesteuer Warstein
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warstein
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Warstein (2026)
Die Hundesteuer in Warstein (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Warstein einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Warstein ein erhöhter Steuersatz von 672 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Warstein
Befreiungen von der Hundesteuer können in Warstein auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Warstein.
Hundesteuer für Warstein berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warstein
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Warstein
Wie hoch ist die Hundesteuer in Warstein?
Für den ersten Hund zahlst du in Warstein 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 672 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Warstein zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Warstein zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Warstein. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).