Hundesteuer Warendorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warendorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Warendorf (2026)
Die Hundesteuer in Warendorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Warendorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Warendorf ein erhöhter Steuersatz von 462 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Warendorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Warendorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Warendorf.
Hundesteuer für Warendorf berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warendorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Warendorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Warendorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Warendorf 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 462 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Warendorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Warendorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Warendorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).