Hundesteuer Warburg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warburg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Warburg (2026)
Die Hundesteuer in Warburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Warburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Warburg ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Warburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Warburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Warburg.
Hundesteuer für Warburg berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Warburg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Warburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Warburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Warburg 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Warburg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Warburg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Warburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).