Hundesteuer Waltrop
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waltrop
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Waltrop (2026)
Die Hundesteuer in Waltrop (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Waltrop einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 112 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 134 € sowie für jeden weiteren Hund 157 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Waltrop ein erhöhter Steuersatz von 336 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Waltrop
Befreiungen von der Hundesteuer können in Waltrop auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Waltrop.
Hundesteuer für Waltrop berechnen
≈ 9,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waltrop
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Waltrop
Wie hoch ist die Hundesteuer in Waltrop?
Für den ersten Hund zahlst du in Waltrop 112 € pro Jahr, für den zweiten Hund 134 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 336 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Waltrop zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Waltrop zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Waltrop. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).