Hundesteuer Waldfeucht
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldfeucht
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Waldfeucht (2026)
Die Hundesteuer in Waldfeucht (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Waldfeucht einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Waldfeucht ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Waldfeucht
Befreiungen von der Hundesteuer können in Waldfeucht auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldfeucht.
Hundesteuer für Waldfeucht berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldfeucht
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Waldfeucht
Wie hoch ist die Hundesteuer in Waldfeucht?
Für den ersten Hund zahlst du in Waldfeucht 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Waldfeucht zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Waldfeucht zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldfeucht. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).