Hundesteuer Waldbröl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldbröl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Waldbröl (2026)
Die Hundesteuer in Waldbröl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Waldbröl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Waldbröl ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Waldbröl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Waldbröl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldbröl.
Hundesteuer für Waldbröl berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldbröl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Waldbröl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Waldbröl?
Für den ersten Hund zahlst du in Waldbröl 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Waldbröl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Waldbröl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Waldbröl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).