Hundesteuer Wadersloh
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wadersloh
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wadersloh (2026)
Die Hundesteuer in Wadersloh (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wadersloh einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wadersloh ein erhöhter Steuersatz von 324 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wadersloh
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wadersloh auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wadersloh.
Hundesteuer für Wadersloh berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wadersloh
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wadersloh
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wadersloh?
Für den ersten Hund zahlst du in Wadersloh 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 324 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wadersloh zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wadersloh zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wadersloh. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).