Hundesteuer Wachtendonk
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wachtendonk
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Wachtendonk (2026)
Die Hundesteuer in Wachtendonk (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Wachtendonk einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Wachtendonk ein erhöhter Steuersatz von 492 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Wachtendonk
Befreiungen von der Hundesteuer können in Wachtendonk auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Wachtendonk.
Hundesteuer für Wachtendonk berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Wachtendonk
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Wachtendonk
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wachtendonk?
Für den ersten Hund zahlst du in Wachtendonk 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 492 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Wachtendonk zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Wachtendonk zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Wachtendonk. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).