Hundesteuer Vreden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Vreden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Vreden (2026)
Die Hundesteuer in Vreden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Vreden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Vreden ein erhöhter Steuersatz von 504 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Vreden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Vreden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Vreden.
Hundesteuer für Vreden berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Vreden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Vreden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Vreden?
Für den ersten Hund zahlst du in Vreden 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 504 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Vreden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Vreden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Vreden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).