Hundesteuer Viersen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Viersen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Viersen (2026)
Die Hundesteuer in Viersen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Viersen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 140 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Viersen ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Viersen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Viersen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Viersen.
Hundesteuer für Viersen berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Viersen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Viersen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Viersen?
Für den ersten Hund zahlst du in Viersen 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Viersen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Viersen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Viersen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).