Hundesteuer Vettweiß
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Vettweiß
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Vettweiß (2026)
Die Hundesteuer in Vettweiß (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Vettweiß einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 80 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 96 € sowie für jeden weiteren Hund 112 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Vettweiß ein erhöhter Steuersatz von 450 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Vettweiß
Befreiungen von der Hundesteuer können in Vettweiß auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Vettweiß.
Hundesteuer für Vettweiß berechnen
≈ 6,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Vettweiß
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Vettweiß
Wie hoch ist die Hundesteuer in Vettweiß?
Für den ersten Hund zahlst du in Vettweiß 80 € pro Jahr, für den zweiten Hund 96 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 450 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Vettweiß zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Vettweiß zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Vettweiß. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).