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Hundesteuer Versmold

1. Hund66 €pro Jahr
2. Hund79 €pro Jahr
3. Hund und weitere92 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Versmold

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Versmold (2026)

Die Hundesteuer in Versmold (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Versmold einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. In Versmold wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Versmold

Befreiungen von der Hundesteuer können in Versmold auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Versmold.

Hundesteuer für Versmold berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerVersmold
66/ Jahr

5,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 66 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Versmold
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Versmold

Wie hoch ist die Hundesteuer in Versmold?

Für den ersten Hund zahlst du in Versmold 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Versmold zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Versmold zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Versmold. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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