Hundesteuer Verl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Verl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Verl (2026)
Die Hundesteuer in Verl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Verl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 25 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 30 € sowie für jeden weiteren Hund 35 €. In Verl wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Verl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Verl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Verl.
Hundesteuer für Verl berechnen
≈ 2,08 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Verl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Verl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Verl?
Für den ersten Hund zahlst du in Verl 25 € pro Jahr, für den zweiten Hund 30 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Verl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Verl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Verl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).