Hundesteuer Velen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Velen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Velen (2026)
Die Hundesteuer in Velen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Velen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 45 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 54 € sowie für jeden weiteren Hund 63 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Velen ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Velen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Velen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Velen.
Hundesteuer für Velen berechnen
≈ 3,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Velen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Velen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Velen?
Für den ersten Hund zahlst du in Velen 45 € pro Jahr, für den zweiten Hund 54 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Velen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Velen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Velen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).