Hundesteuer Uedem
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Uedem
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Uedem (2026)
Die Hundesteuer in Uedem (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Uedem einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Uedem ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Uedem
Befreiungen von der Hundesteuer können in Uedem auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Uedem.
Hundesteuer für Uedem berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Uedem
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Uedem
Wie hoch ist die Hundesteuer in Uedem?
Für den ersten Hund zahlst du in Uedem 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Uedem zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Uedem zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Uedem. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).