Hundesteuer Troisdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Troisdorf
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Troisdorf (2026)
Die Hundesteuer in Troisdorf (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Troisdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Troisdorf ein erhöhter Steuersatz von 840 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Troisdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Troisdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Troisdorf.
Hundesteuer für Troisdorf berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Troisdorf
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Troisdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Troisdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Troisdorf 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 840 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Troisdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Troisdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Troisdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).