Hundesteuer Tönisvorst
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Tönisvorst
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Tönisvorst (2026)
Die Hundesteuer in Tönisvorst (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Tönisvorst einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Tönisvorst ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Tönisvorst
Befreiungen von der Hundesteuer können in Tönisvorst auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Tönisvorst.
Hundesteuer für Tönisvorst berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Tönisvorst
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Tönisvorst
Wie hoch ist die Hundesteuer in Tönisvorst?
Für den ersten Hund zahlst du in Tönisvorst 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Tönisvorst zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Tönisvorst zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Tönisvorst. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).