Hundesteuer Titz
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Titz
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Titz (2026)
Die Hundesteuer in Titz (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Titz einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Titz ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Titz
Befreiungen von der Hundesteuer können in Titz auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Titz.
Hundesteuer für Titz berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Titz
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Titz
Wie hoch ist die Hundesteuer in Titz?
Für den ersten Hund zahlst du in Titz 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Titz zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Titz zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Titz. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).