Hundesteuer Tecklenburg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Tecklenburg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Tecklenburg (2026)
Die Hundesteuer in Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Tecklenburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Tecklenburg ein erhöhter Steuersatz von 768 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Tecklenburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Tecklenburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Tecklenburg.
Hundesteuer für Tecklenburg berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Tecklenburg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Tecklenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Tecklenburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Tecklenburg 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 768 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Tecklenburg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Tecklenburg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Tecklenburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).