Hundesteuer Swisttal
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Swisttal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Swisttal (2026)
Die Hundesteuer in Swisttal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Swisttal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 95 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 114 € sowie für jeden weiteren Hund 133 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Swisttal ein erhöhter Steuersatz von 1.000 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Swisttal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Swisttal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Swisttal.
Hundesteuer für Swisttal berechnen
≈ 7,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Swisttal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Swisttal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Swisttal?
Für den ersten Hund zahlst du in Swisttal 95 € pro Jahr, für den zweiten Hund 114 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.000 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Swisttal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Swisttal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Swisttal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).