Hundesteuer Sundern
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sundern
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Sundern (2026)
Die Hundesteuer in Sundern (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Sundern einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 93 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 112 € sowie für jeden weiteren Hund 130 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Sundern ein erhöhter Steuersatz von 561 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Sundern
Befreiungen von der Hundesteuer können in Sundern auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Sundern.
Hundesteuer für Sundern berechnen
≈ 7,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Sundern
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Sundern
Wie hoch ist die Hundesteuer in Sundern?
Für den ersten Hund zahlst du in Sundern 93 € pro Jahr, für den zweiten Hund 112 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 561 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Sundern zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Sundern zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Sundern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).