Hundesteuer Stolberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Stolberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Stolberg (2026)
Die Hundesteuer in Stolberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Stolberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Stolberg ein erhöhter Steuersatz von 750 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Stolberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Stolberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Stolberg.
Hundesteuer für Stolberg berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Stolberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Stolberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Stolberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Stolberg 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 750 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Stolberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Stolberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Stolberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).