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Hundesteuer Stemwede

1. Hund54 €pro Jahr
2. Hund65 €pro Jahr
3. Hund und weitere76 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Stemwede

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Stemwede (2026)

Die Hundesteuer in Stemwede (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Stemwede einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. In Stemwede wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Stemwede

Befreiungen von der Hundesteuer können in Stemwede auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Stemwede.

Hundesteuer für Stemwede berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerStemwede
54/ Jahr

4,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 54 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Stemwede
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Stemwede

Wie hoch ist die Hundesteuer in Stemwede?

Für den ersten Hund zahlst du in Stemwede 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Stemwede zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Stemwede zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Stemwede. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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