Hundesteuer Steinhagen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinhagen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Steinhagen (2026)
Die Hundesteuer in Steinhagen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Steinhagen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Steinhagen ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Steinhagen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Steinhagen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinhagen.
Hundesteuer für Steinhagen berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinhagen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Steinhagen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Steinhagen?
Für den ersten Hund zahlst du in Steinhagen 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Steinhagen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Steinhagen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinhagen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).