Hundesteuer Steinfurt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinfurt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Steinfurt (2026)
Die Hundesteuer in Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Steinfurt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Steinfurt ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Steinfurt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Steinfurt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinfurt.
Hundesteuer für Steinfurt berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinfurt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Steinfurt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Steinfurt?
Für den ersten Hund zahlst du in Steinfurt 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Steinfurt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Steinfurt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Steinfurt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).