Hundesteuer Stadtlohn
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Stadtlohn
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Stadtlohn (2026)
Die Hundesteuer in Stadtlohn (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Stadtlohn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 45 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 54 € sowie für jeden weiteren Hund 63 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Stadtlohn ein erhöhter Steuersatz von 360 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Stadtlohn
Befreiungen von der Hundesteuer können in Stadtlohn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Stadtlohn.
Hundesteuer für Stadtlohn berechnen
≈ 3,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Stadtlohn
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Stadtlohn
Wie hoch ist die Hundesteuer in Stadtlohn?
Für den ersten Hund zahlst du in Stadtlohn 45 € pro Jahr, für den zweiten Hund 54 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 360 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Stadtlohn zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Stadtlohn zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Stadtlohn. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).