Hundesteuer Spenge
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Spenge
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Spenge (2026)
Die Hundesteuer in Spenge (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Spenge einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Spenge ein erhöhter Steuersatz von 384 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Spenge
Befreiungen von der Hundesteuer können in Spenge auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Spenge.
Hundesteuer für Spenge berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Spenge
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Spenge
Wie hoch ist die Hundesteuer in Spenge?
Für den ersten Hund zahlst du in Spenge 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 384 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Spenge zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Spenge zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Spenge. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).