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Hundesteuer Sonsbeck

1. Hund54 €pro Jahr
2. Hund65 €pro Jahr
3. Hund und weitere76 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Sonsbeck

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Sonsbeck (2026)

Die Hundesteuer in Sonsbeck (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Sonsbeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. In Sonsbeck wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Sonsbeck

Befreiungen von der Hundesteuer können in Sonsbeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Sonsbeck.

Hundesteuer für Sonsbeck berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerSonsbeck
54/ Jahr

4,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 54 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Sonsbeck
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Sonsbeck

Wie hoch ist die Hundesteuer in Sonsbeck?

Für den ersten Hund zahlst du in Sonsbeck 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Sonsbeck zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Sonsbeck zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Sonsbeck. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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